Mitglied werden
Mitglieder können alle geschäftsfähigen, natürlichen Personen, Vereine, sowie juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts werden (gemäß §2).
Die Mitgliedschaft wird durch eine schriftliche Beitrittserklärung erworben. Ein Geschäfts- oder Wohnsitz muss in der Gemeinde Dunningen vorhanden sein.
Die Mitgliedschaft wird durch eine schriftliche Beitrittserklärung erworben. Ein Geschäfts- oder Wohnsitz muss in der Gemeinde Dunningen vorhanden sein.