Mitglied werden

Mitglieder können alle geschäftsfähigen, natürlichen Personen, Vereine,
sowie juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts werden (gemäß §2).

Die Mitgliedschaft wird durch eine schriftliche Beitrittserklärung erworben.
Ein Geschäfts- oder Wohnsitz muss in der Gemeinde Dunningen vorhanden sein.

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