Mitglied werden
Mitglieder können alle geschäftsfähigen, natürlichen Personen, Vereine,
sowie juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts werden (gemäß §2).
Die Mitgliedschaft wird durch eine schriftliche Beitrittserklärung erworben.
Ein Geschäfts- oder Wohnsitz muss in der Gemeinde Dunningen vorhanden sein.